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Privatsphäre und Mehrwert des digitalen Euro: Antwort der Bundesregierung, Juli 2023

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Zum Download des original Antwortschreibens.

Frage

„Welche Privatsphäreeigenschaften und technischen Probleme sieht die Bundesregierung bei dem aktuellen Entwurf zur Einführung des digitalen Euros und wie sollte sich ihrer Ansicht nach die deutsche „Erzählform“ (“importance of developing a compelling and clear narrative regarding what would be the added value of this development“) hinsichtlich des Mehrwertes des digitalen Euros darstellen (https://www.coindesk.com/policy/2023/06/19/eu-legislation-for-digitaleuro-is-put-on-hold-source/)?“

Antwort:

„Die Europäische Kommission hat am 28. Juni 2023 einen Legislativvorschlag für den Rechtsrahmen für einen möglichen digitalen Euro vorgelegt. Sie hat darin und in mehreren begleitenden Dokumenten („Factsheet: The euro – Single currency package“, „Questions and answers on the Single Currency Package“, abrufbar unter https://finance.ec.europa.eu/publications/digital-euro-package_en) ihre Ideen dargelegt, wie die Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer aus ihrer Sicht geschützt werden könnte und welche Mehrwerte in der Sache sich für die Nutzerinnen und Nutzer eines digitalen Euro aus ihrer Sicht ergeben könnten.

Die Bundesregierung wird den Legislativvorschlag der Europäischen Kommission gründlich prüfen. Eine Entscheidung über die mögliche Einführung eines digitalen Euro ist mit der Vorlage des Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission noch nicht gefallen. Eine solche könnte erst getroffen werden, wenn das europäische Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist.“

Beurteilung durch Bitcoin im Bundestag:

Dass die Bundesregierung trotz öffentlicher Diskussionen und Vorliegen des Legislaturvorschalgs für den Rechtsrahmen des digitalen Euros bisher

  • keine eigene Haltung zu den Privatsphäreeigenschaften,
  • die möglichen technischen Probleme,
  • noch den Mehrwert des digitalen Euros

formulieren kann ist auf Grund des engen Zeitrahmens (Beginn der Testphase voraussichtlich September 2023, Einführung Ende 2026) problematisch. Es wäre es sehr zu begrüßen, wenn die Bundesregierung, unabhängig von dem vorgegebenen Zeitrahmen, nicht darauf verweisen würde, dass sie eine Entscheidung erst fällen könne, wenn das europäische Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist. Die Fragestellung zielte auf die Ansichten der Bundesregierung ab, keine Entscheidung.

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