Frage:
„Welchen aktuellen (ggf. nicht abschließenden) Erkenntnisstand konnte die Bundesregierung durch den Austausch mit Interessenvertretern (z . B. Bundesblock e. V., 3. Blockchain Roundtable der FDP Fraktion, EZB und Bundesbank-Vertretern) bisher erlangen und hat die Bundesregierung Kenntnis über mindestens einen potentiell schwerwiegenden Nachteil von digitalem Zentralbankgeld für die Bürger (https://www.bundesfinanzministerium.de/ Content/DE/Termine/Termine_Minister/2023-04-27-blockchain-roundtable-fdp.html, https://crm.fdpbt.de/termin/3-blockchain-roundtable-der-digitale-euro-auswirkungen-auf-geldpolitik-wirtschaft-und, https://amp.focus.de/finanzen/news/gastbeitrag-von-marc-friedrich-der-grund-warumbargeld-abgeschafft-werden-soll_id_183102561.html)?“
Antwort der Bundesregierung:
„Die Europäische Kommission hat am 28. Juni 2023 einen Legislativvorschlag für den Rechtsrahmen eines möglichen digitalen Euro vorgelegt (abrufbar unter https://finance.ec.europa.eu/publications/digital-euro-package_en). Parallel dazu hat die Europäische Kommission am 28. Juni 2023 einen Legislativvorschlag zur Rolle von Euro-Bargeld (Banknoten und Münzen) als gesetzliches Zahlungsmittel vorgelegt (abrufbar unter: https://economy-finance.ec.europa.eu/system/files/2023-06/COM_2023_364_1_EN_ACT_part1_v6.pdf). Der Vorschlag sieht regulatorische Maßnahmen vor, um die generelle Verfügbarkeit von Euro-Bargeld dauerhaft zu schützen.
Die Bundesregierung wird beide Legislativvorschläge der Europäischen Kommission gründlich prüfen. Dabei bezieht sie Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Interessensgruppen ein. Eine Entscheidung über die mögliche Einführung eines digitalen Euro ist mit der Vorlage des Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission noch nicht gefallen. Eine solche könnte erst getroffen werden, wenn das europäische Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist.
Die Bundesregierung misst der generellen Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von Bargeld große Bedeutung bei. Ein möglicher digitaler Euro kann und soll das Bargeld nur ergänzen, nicht ersetzen. Für die Bundesregierung ist es zudem zentral, dass die finanzielle Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger bei Nutzung eines digitalen Euro geschützt ist. Dies ist Grundvoraussetzung für das Vertrauen der Bevölkerung in einen digitalen Euro und dessen breite Akzeptanz in der Gesellschaft.
Mit freundlichen Grüßen
[Dr. Florian Toncar MdB, Parlamentarischer Staatssekretär]
Fazit:
Wir sind nicht sicher ob es an Mangel an Verständnis für die Frage gelegen hat oder kein Interesse an einer Auskunft besteht. Nach Bargeld hatten wir gar nicht gefragt. Weder scheint ein Erkenntnisgewinn durch den Austausch mit Interessenvertretern stattgefunden zu haben, noch kann oder will die Bundesregierung einen einzigen potentiellen Nachteil von digitalem Zentralbankgeld für Bürger angeben.